ÜBER MICH

Geboren 1969 bin ich seit 1987 in der Natursteinbranche als Steinmetz und Steinbildhauer tätig. Nach der Ausbildung begannen interessante und lehrreiche Gesellenjahre, die ich 1997 mit dem Erlangen des Meistertitels abschloss. Seit Januar 1999 führe ich selbstständig meinen Steinmetzbetrieb mit fünf Angestellten.

Da mir eine stetige Weiterbildung sehr wichtig ist, und nur ein ständiges Dazulernen ein hohes Niveau an Handwerkswissen und technischem Knowhow garantiert, habe ich im Jahre 2012 meinen Abschluss zum geprüften Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk erlangt, sowie mich im Jahre 2023, nach intensiver Vorbereitung und Prüfung von der Handwerkskammer Lübeck als Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Laut Sachverständigenverordnung bin ich zu stetiger Fortbildung verpflichtet und nehme mehrmals jährlich an Fachtagungen und Seminaren teil.

Tim Pahl wird vereidigt Vereidigung durch den Kammerpräsidenten Ralf Stamer (links)

PRIVATGUTACHTEN

Neutralität und Objektivität, sowie die Beurteilung handwerklicher Leistungen stehen, wie bei dem Gerichtsgutachten, an erster Stelle. Eine Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort, Messungen und Prüfungen, sowie die Sichtung aller relevanten Unterlagen und Pläne führen zu Erkenntnissen, die der Klärung der Streitfragen zuträglich sein können. Die Zusammenarbeit mit Materialprüfanstalten und Laboren garantieren ein Höchstmaß an fachlicher und technischer Aussagekraft. Die Vergütung eines Privatgutachtens ist verhandelbar. Ein Privatgutachten wird erstattet für private Auftraggeber, sowie Autraggeber aus dem gesamten außergerichtlichen Bereich wie zum Beispiel: Rechtsanwälte, Versicherungsgesellschaften, Unternehmen, Banken, Stiftungen, Vereine, Behörden.

Ein Gutachten kann, je nach Beauftragung, folgende Themen umfassen: Beratung, Beweissicherung, Schadensuntersuchungen, Bewertungen, Materialanalysen, Laboruntersuchungen, petrographische Bestimmungen, Konzepterstellung, Kartierungen, Standsicherheitsprüfungen, Reinigungshinweise.

Mein Bestellungsgebiet umfasst alle Leistungen mit Natursteinarbeiten, so z.B. Fußböden, Treppen, Fassaden, Innenwandbekleidungen, Terrassenbeläge, Grabmale, Küchenarbeitsplaten, Fensterbänke, Restaurierungsobjekte, Schwimmbadumrandungen, Mauern u.v.m.


GERICHTSGUTACHTEN

Ein Gerichtsgutachten bietet eine fachliche Hilfestellung für die Entscheidung der Gerichte bei Rechtsstreitigkeiten.

Es dient ausschließlich der Beantwortung aller im Beweisbeschluss auftretenden Fragen.

Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Siehe Zuordnung von handwerklichen Sachverständigentätigkeiten zu dem Sachgebiet der Anlage 1 zu §9 Abs.1 JVEG Steinmetzen und Steinbildhauer (Anlage A, Nr.8)

Mein Bestellungsgebiet umfasst alle Leistungen mit Natursteinarbeiten, so z.B. Fußböden, Treppen, Fassaden, Innenwandbekleidungen, Terrassenbeläge, Grabmale, Küchenarbeitsplaten, Fensterbänke, Restaurierungsobjekte, Schwimmbadumrandungen, Mauern u.v.m.


SCHIEDSGUTACHTEN

Das Schiedsgutachten dient der verbindlichen Entscheidungsakzeptanz der streitenden Parteien. Ein Schiedsgutachten wird gern als „schnelle und effektive Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit“ bezeichnet, wobei sich die Parteien jedoch juristisch binden.


BEWEISSICHERUNG

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand festzuhalten und zu dokumentieren. Sie kann bereits vor Baubeginn durchgeführt werden.


SELBSTSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN

Auch schon vor Beginn eines Prozesses kann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Wenn eine Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Zustandes, der Schadensursache und dem Aufwand der Schadensbeseitigung hat, kann sie nach §485 ZPO das Selbstständige Beweisverfahren anstreben. Das Selbstständige Beweisverfahren verfolgt nach dem Gesetz die Ziele der Beweissicherung, der Prozessvermeidung, der Beschleunigung des Rechtsstreites, sowie die Beeinflussung der Verjährung.


DENKMALRECHTLICHE GENEHMIGUNG

Bei anfallenden Restaurierungs -oder Instandsetzungsarbeiten an denkmalgeschützten Objekten und Immobilien ist die Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde unerlässlich, da die geplanten Maßnahmen abzustimmen sind. Gern erstelle ich Restaurierungkonzepte und Schadenskartierungen, die bei der Denkmalschutzbehörde einzureichen sind, damit ein Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung gestellt werden kann.


Kontakt

Tim Pahl

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